Nutzungsbedingungen
Zugleich unsere AGB - die Spielregeln für die Nutzung der Nordbahn.app.
Stand: 12.07.2026 · Version 1.4
Diese Nutzungsbedingungen - zugleich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - regeln das Verhältnis zwischen dem Betreiber der Nordbahn.app und den Personen, die das Angebot nutzen: sowohl Besucher und Bürger, die den Eventkalender ansehen, als auch Veranstalter, die ein Konto anlegen und Veranstaltungen einstellen.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Anbieter und Betreiber der unter nordbahn.app erreichbaren Plattform (nachfolgend „Plattform" oder „Nordbahn.app") ist die Lociv UG (haftungsbeschränkt), Kastanienallee 19, 16567 Mühlenbecker Land, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 15699 NP, vertreten durch die Geschäftsführer Dennis Hentschel und Patrick Schumann (nachfolgend „Betreiber", „wir" oder „uns").
(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die gesamte Nutzung der Plattform. Sie gelten sowohl für Besucher und Bürger, die den Eventkalender ohne Registrierung ansehen, als auch für Veranstalter, die ein Veranstalter-Konto anlegen und über dieses Veranstaltungen einstellen.
(3) Maßgeblich ist die jeweils bei Nutzung der Plattform bzw. bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Nutzungsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die Datenschutzerklärung und das Impressum der Plattform.
§ 2 Begriffsbestimmungen und Anwendung auf Verbraucher und Unternehmer
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(2) Veranstalter können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Insbesondere können Vereine, ehrenamtliche Gruppen, Initiativen sowie für sie handelnde Privatpersonen je nach Ausgestaltung des Einzelfalls als Verbraucher anzusehen sein. Gewerbliche Veranstalter, Unternehmen, Verwaltungen und sonstige im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelnde Organisationen sind Unternehmer.
(3) Einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen gelten nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer. Auf eine solche Beschränkung wird in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich hingewiesen. Fehlt ein solcher Hinweis, gilt die Bestimmung für alle Veranstalter.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Die Nordbahn.app ist ein regionaler Online-Eventkalender für die vier Nordbahngemeinden Mühlenbecker Land, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf und Birkenwerder. Sie bündelt Veranstaltungshinweise aus der Region an einem Ort.
(2) Die Plattform stellt Veranstaltungen in verschiedenen Ansichten dar, insbesondere als Liste, auf einer Karte sowie in einer Monats- und Wochenansicht, und ermöglicht das Filtern nach Gemeinde und Kategorie. Inhalt und Umfang der Funktionen können sich im Rahmen der technischen Weiterentwicklung ändern.
(3) Es findet kein Tracking durch Drittanbieter statt, es werden keine Werbe-Cookies gesetzt und es werden keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken an Dritte verkauft. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Veranstalter können Veranstaltungen über kostenfreie oder kostenpflichtige Pakete einstellen. Art und Umfang der Pakete sowie die jeweils enthaltenen Leistungen ergeben sich aus § 8 sowie aus der jeweils gültigen Preisübersicht auf der Plattform.
(5) Die Nordbahn.app ist eine reine Vermittlungs- und Darstellungsplattform. Der Betreiber ist nicht Veranstalter der dargestellten Veranstaltungen und wird nicht Vertragspartner zwischen Veranstaltern und Besuchern. Verträge über den Besuch oder die Teilnahme an einer Veranstaltung kommen ausschließlich zwischen den Besuchern und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
§ 4 Nutzung durch Besucher und Bürger
(1) Das Ansehen des Eventkalenders und die Nutzung der Informationsfunktionen sind für Besucher und Bürger kostenlos und ohne Registrierung möglich.
(2) Die über die Plattform abrufbaren Inhalte dienen ausschließlich der persönlichen Information. Eine systematische Auslese, ein automatisiertes Abgreifen von Inhalten (z.B. durch Scraping oder Crawler ohne Zustimmung) sowie eine gewerbliche Weiterverwertung der Inhalte ohne vorherige Zustimmung des Betreibers sind nicht gestattet.
(3) Die angezeigten Veranstaltungsdaten werden von den jeweiligen Veranstaltern eingestellt. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich (siehe § 11 und § 14). Besucher werden gebeten, kurzfristige Änderungen oder Absagen unmittelbar beim Veranstalter zu prüfen.
§ 5 Registrierung und Veranstalter-Konto
(1) Wer Veranstaltungen einstellen möchte, benötigt ein Veranstalter-Konto. Zur Anlage eines Kontos sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben erforderlich, insbesondere zur Organisation (Verein, Initiative, Unternehmen oder Verwaltung), zur Vereinsart bzw. Branche, zu einem Ansprechpartner sowie zu einer gültigen E-Mail-Adresse.
(2) Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Personen von juristischen Personen, Personengesellschaften, Vereinen, Initiativen oder Verwaltungen. Mit der Registrierung versichert die handelnde Person, zur Anlage des Kontos und zur Abgabe der Erklärungen berechtigt zu sein.
(3) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kontoinhaber ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten, ist der Betreiber unverzüglich zu informieren.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, neu registrierte Konten sowie eingestellte Inhalte vor oder nach der Veröffentlichung zu prüfen und freizugeben. Ein Anspruch auf Anlage eines Kontos, auf Freischaltung eines Kontos oder auf Veröffentlichung bestimmter Inhalte besteht nicht. Der Betreiber kann die Freischaltung insbesondere ablehnen, wenn Angaben unrichtig erscheinen, ein Bezug zur Region nicht erkennbar ist oder ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen droht.
§ 6 Vertragsschluss und Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Die Darstellung der Pakete und Funktionen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot des Betreibers dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Veranstalter.
(2) Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Veranstalter ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags über das Veranstalter-Konto ab. Der Vertrag über das Konto kommt zustande, wenn der Betreiber das Konto freischaltet oder die Registrierung bestätigt. Ein Anspruch auf Anlage oder Freischaltung eines Kontos besteht nicht (§ 5 Absatz 4).
(3) Bei kostenpflichtigen Paketen gibt der Veranstalter mit Abschluss des Buchungsvorgangs (Anklicken der entsprechenden, zur Zahlung verpflichtenden Schaltfläche) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags zu dem ausgewählten Paket ab. Der entgeltliche Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Betreiber, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der kostenpflichtigen Funktionen, zustande. Der Betreiber bestätigt den Vertragsschluss in Textform.
(4) Diese Nutzungsbedingungen werden in den Vertrag einbezogen, indem sie dem Veranstalter im Rahmen der Registrierung und der Buchung zugänglich gemacht werden und der Veranstalter ihrer Geltung vor dem Absenden ausdrücklich zustimmt (z.B. durch Aktivieren eines hierfür vorgesehenen Auswahlfeldes). Der Veranstalter kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit auf der Plattform abrufen, speichern und ausdrucken. Der Vertragstext wird vom Betreiber gespeichert.
(5) Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 7 Vereine und Ehrenamt - kostenfreie Nutzung
(1) Vereine, ehrenamtliche Gruppen, Initiativen, Kirchengemeinden und vergleichbare gemeinnützige oder nicht gewerblich handelnde Organisationen können die Plattform im Rahmen des kostenfreien Basis-Pakets dauerhaft kostenlos nutzen.
(2) Voraussetzung für die kostenfreie Nutzung ist, dass die Veranstaltungen nicht überwiegend kommerziellen Zwecken dienen und der nicht gewerbliche bzw. gemeinnützige Charakter der Organisation gegeben ist. Der Betreiber kann zur Prüfung einen geeigneten Nachweis der Gemeinnützigkeit oder des ehrenamtlichen Charakters anfordern (z.B. Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug oder eine vergleichbare Bestätigung).
(3) Der Betreiber behält sich vor, die kostenfreie Nutzung zu beschränken oder zu beenden, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen oder das Angebot missbräuchlich genutzt wird, insbesondere wenn überwiegend gewerbliche Werbung über ein als gemeinnützig angemeldetes Konto verbreitet wird. Gewerbliche Veranstalter nutzen die in § 8 beschriebenen Gewerbe-Pakete.
§ 8 Pakete, Preise, Zahlung und Laufzeit
(1) Für Veranstalter stehen unterschiedliche Pakete zur Verfügung. Maßgeblich für Leistungsumfang und Preis ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisübersicht auf der Seite Preise & Pakete.
(2) Für Vereine und Ehrenamt stehen folgende Pakete zur Verfügung:
- Vereine Basic - dauerhaft kostenlos.
- Vereine Plus - ab 120 € pro Jahr (entspricht 10 € pro Monat bei jährlicher Zahlung); bei monatlicher Rechnung erhöht sich der Betrag um einen Verwaltungsaufschlag (12 € pro Monat, 144 € pro Jahr). Es gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Auf das Paket Vereine Plus wird kein Pioneer-Rabatt gewährt.
(3) Für Gewerbetreibende und Unternehmen stehen folgende Pakete zur Verfügung:
- Gewerbe Standard - ab 184 € pro Jahr (Listenpreis regulär 18 € pro Monat).
- Gewerbe Premium - ab 296 € pro Jahr (Listenpreis regulär 29 € pro Monat), einschließlich eigener Profilseite.
(4) Die Preisangaben für die Pakete für Vereine und Ehrenamt sind Bruttopreise und verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisangaben für die Pakete für Gewerbe und Unternehmen verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird im Buchungsvorgang und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Diese Unterscheidung trägt dem Umstand Rechnung, dass Pakete für Vereine und Ehrenamt typischerweise von Verbrauchern und gewerbliche Pakete von Unternehmern gebucht werden.
(5) Pioneer-Tarif: Innerhalb von 6 Wochen ab dem öffentlichen Launch der Plattform können Veranstalter ein kostenpflichtiges Paket zu einem vergünstigten Pioneer-Tarif buchen. Der Pioneer-Tarif gilt für 12 Monate ab Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser 12 Monate endet der Pioneer-Rabatt; die weitere Fortführung, Verlängerung oder Beendigung des Vertrags richtet sich nach § 9. Der Betreiber informiert den Veranstalter rechtzeitig vor dem Auslaufen des Pioneer-Tarifs. Der Pioneer-Tarif gilt nur bei Vertragsmodellen mit 12-monatiger Mindestlaufzeit und nicht im monatlich kündbaren Flex-Modell.
(6) Kostenpflichtige Pakete können - soweit angeboten - jährlich im Voraus oder monatlich abgerechnet werden. Die jeweiligen Zahlungs- und Vertragsmodelle (insbesondere jährliche Vorauszahlung, monatliche Zahlung im Jahresvertrag sowie das monatlich kündbare Flex-Modell) ergeben sich aus der Preisübersicht.
(7) Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsdienste (insbesondere Karte und SEPA-Lastschrift; gegebenenfalls weitere angebotene Verfahren). Regionalpartner und individuelle Pakete können auf Rechnung abgerechnet werden. Die Vergütung wird mit Vertragsabschluss bzw. zu den im jeweiligen Vertragsmodell vereinbarten Fälligkeitsterminen fällig.
(8) Gerät der Veranstalter mit einer Zahlung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, das betroffene Profil bzw. die kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Kündigung, Paketwechsel und Vertragsende
(1) Kostenpflichtige Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsabschluss; innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung frühestens zu deren Ablauf möglich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Im monatlich kündbaren Flex-Modell ist eine Kündigung von Beginn an jederzeit zum Monatsende möglich.
(2) Paketwechsel: Ein Wechsel in ein höherwertiges Paket (Upgrade) ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam; der Differenzbetrag wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket (Downgrade) sowie ein Wechsel des Vertragsmodells werden zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit bzw. Vertragslaufzeit wirksam.
(3) Fortführung nach der Mindestlaufzeit: Wird ein gebundener Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt und schließt der Veranstalter auch keinen neuen Vertrag ab, wird der Vertrag als monatlich kündbarer Vertrag fortgeführt: bei allen gebundenen Gewerbepaketen (sowohl bei jährlicher Vorauszahlung als auch bei monatlicher Zahlung im Jahresvertrag) im Flex-Modell zum jeweils gültigen Flex-Preis, bei Vereine Plus zum bisherigen Monatspreis. Eine erneute Bindung an eine feste Laufzeit erfolgt dabei nicht. Über die bevorstehende Fortführung und den künftig geltenden Preis informiert der Betreiber rechtzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Der Veranstalter kann jederzeit aktiv einen neuen Vertrag mit 12-monatiger Mindestlaufzeit zum jeweils gültigen Vorzugspreis abschließen.
(4) Das kostenfreie Vereine-Basic-Paket kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen vor.
(6) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform; eine Kündigung per E-Mail an info@nordbahn.app ist ausreichend. Zusätzlich kann das Abo direkt im Dashboard unter „Abo & Rechnungen“ gekündigt werden.
(7) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Veranstalter-Profil nicht mehr öffentlich angezeigt. Die eingestellten Inhalte sowie das Profil werden nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bereits für die Vergangenheit gezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende nicht anteilig erstattet. Wird der Vertrag jedoch aus einem vom Betreiber zu vertretenden Grund oder ohne ein Verschulden des Veranstalters vorzeitig beendet, wird der auf die nicht genutzte Restlaufzeit entfallende, im Voraus gezahlte Anteil erstattet.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Veranstalter als Verbraucher (§ 2 Absatz 1) einen entgeltlichen Vertrag über ein kostenpflichtiges Paket im Wege des Fernabsatzes ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu. Für die kostenfreie Nutzung (Vereine Basic) entsteht mangels entgeltlicher Leistung kein Widerrufsrecht. Unternehmern (§ 2 Absatz 1) steht kein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lociv UG (haftungsbeschränkt), Kastanienallee 19, 16567 Mühlenbecker Land, E-Mail: info@nordbahn.app) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
(2) Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Betreiber die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Betreiber verliert. Beginnt die Erbringung der Dienstleistung auf Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, ohne dass die Leistung bereits vollständig erbracht ist, schuldet der Verbraucher bei Widerruf den in Absatz 1 (Folgen des Widerrufs) genannten anteiligen Wertersatz.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Lociv UG (haftungsbeschränkt), Kastanienallee 19, 16567 Mühlenbecker Land, E-Mail: info@nordbahn.app
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): __________
- Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________
- Name des/der Verbraucher(s): __________
- Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
- Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Pflichten und Inhalte der Veranstalter
(1) Der Veranstalter darf ausschließlich eigene Veranstaltungen oder Veranstaltungen einstellen, zu deren Veröffentlichung er berechtigt ist. Die eingestellten Angaben - insbesondere Titel, Beschreibung, Ort, Datum und Uhrzeit - müssen richtig, vollständig und nicht irreführend sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Der Veranstalter verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, beleidigenden, belästigenden, diskriminierenden, sexistischen, sexuell anstößigen oder pornografischen, gewaltverherrlichenden, jugendgefährdenden, irreführenden oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßenden Inhalte einzustellen. Untersagt sind insbesondere Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, sowie Inhalte mit extremistischem, volksverhetzendem oder sonst strafbarem Charakter.
(3) Der Veranstalter versichert, an allen hochgeladenen Inhalten - insbesondere Bildern und PDF-Dokumenten - über die erforderlichen Rechte zu verfügen, namentlich über Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. Werden Personen abgebildet, müssen die hierfür erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
(4) Der Veranstalter räumt dem Betreiber an den von ihm eingestellten Inhalten ein einfaches, räumlich auf den Betrieb der Plattform sowie deren Bewerbung bezogenes und zeitlich auf die Dauer der Darstellung begrenztes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Darstellung der Veranstaltung auf der Plattform und in damit verbundenen Vorschau- bzw. Verteilformaten (z.B. Listendarstellung, Kartendarstellung, iCal-Export, regionale Hinweis-Newsletter) erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verwertung erfolgt nicht.
(5) Der Veranstalter stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der von ihm eingestellten Inhalte oder wegen einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen gegen den Betreiber geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 12 Moderation, Sperrung und Entfernung von Inhalten
(1) Der Betreiber ist berechtigt, eingestellte Inhalte vor und nach ihrer Veröffentlichung zu prüfen. Eine Verpflichtung zur Vorabprüfung sämtlicher Inhalte besteht nicht.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie gegen diese Nutzungsbedingungen, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen, oder wenn der Betreiber durch Dritte hierauf hingewiesen wird und der Hinweis berechtigt erscheint.
(3) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Betreiber je nach Schwere des Verstoßes das betroffene Konto verwarnen, vorübergehend sperren oder dauerhaft sperren und löschen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine fristlose Sperrung ohne vorherige Verwarnung zulässig. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 9, bleibt unberührt.
(4) Lehnt der Betreiber eine eingereichte Veranstaltung ab, wird die betreffende Einreichung zur Nachvollziehbarkeit und Beweissicherung bis zu 30 Tage aufbewahrt und anschließend endgültig gelöscht. Während dieser Aufbewahrungsfrist ist die abgelehnte Einreichung nicht öffentlich sichtbar. Weitergehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Betreiber bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Plattform, gewährleistet jedoch keine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit.
(2) Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen sowie durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers (z.B. höhere Gewalt, Störungen bei Telekommunikations- oder Hosting-Dienstleistern) eingeschränkt sein. Planbare Wartungsarbeiten wird der Betreiber nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten legen.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder auf die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Funktionen besteht nicht. Der Betreiber ist berechtigt, die Plattform und ihre Funktionen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, soweit dies für den Veranstalter zumutbar ist.
§ 14 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(4) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Veranstaltern eingestellten Inhalte und Termine. Für diese Inhalte sind allein die jeweiligen Veranstalter verantwortlich. Der Betreiber haftet nicht für das Zustandekommen, die Durchführung oder den Inhalt der über die Plattform beworbenen Veranstaltungen.
(5) Für fremde Inhalte, auf die über Links verwiesen wird, ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Eine Haftung des Betreibers für verlinkte fremde Inhalte besteht erst ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung; bei Bekanntwerden werden entsprechende Links umgehend entfernt.
(6) Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 15 Datenschutz
Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 16 Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist - insbesondere zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche oder behördliche Vorgaben, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder an einen erweiterten oder geänderten Funktionsumfang der Plattform - und der Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Über Änderungen werden registrierte Veranstalter rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor deren geplantem Inkrafttreten, in Textform (z.B. per E-Mail an die hinterlegte Adresse) informiert. Die Mitteilung enthält die geänderten Bedingungen sowie einen Hinweis auf das Datum des Inkrafttretens, auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs nach Absatz 3.
(3) Eine Zustimmungsfiktion gilt nur für Änderungen, die nicht wesentlich sind, also weder die Hauptleistungspflichten des Vertrags noch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berühren - insbesondere bei Anpassungen an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche oder behördliche Vorgaben sowie bei redaktionellen oder lediglich klarstellenden Änderungen. Für solche Änderungen gilt: Widerspricht der Veranstalter den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung und nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten der Änderung weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht der Veranstalter fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort; sowohl der Betreiber als auch der Veranstalter sind in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen.
(4) Wesentliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen - insbesondere Änderungen der vertraglichen Hauptleistungen, der Entgelte oder solche, die einer Neufassung des Vertrags gleichkommen oder das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich verschieben - werden nicht im Wege der Zustimmungsfiktion wirksam, sondern bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. Erteilt der Veranstalter die Zustimmung nicht, gelten die bisherigen Bedingungen fort; das beiderseitige Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die in § 8 Absatz 5 und § 9 geregelte Fortführung des Vertrags nach Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. nach Auslaufen des Pioneer-Tarifs (Übergang in das monatlich kündbare Flex-Modell bzw. - bei Vereine Plus - zum bisherigen Monatspreis) ist keine zustimmungsbedürftige Änderung im Sinne dieses Absatzes, sondern bereits bei Vertragsschluss vereinbart; der Veranstalter wird hierüber nach § 8 Absatz 5 und § 9 Absatz 3 rechtzeitig vorab informiert. Sonstige Preisänderungen fallen unter diesen Absatz.
(5) Gegenüber Besuchern und Bürgern, die die Plattform ohne Konto nutzen, gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung auf der Plattform veröffentlichte Fassung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Die zuvor von der Europäischen Kommission bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist seit dem 20.07.2025 nicht mehr verfügbar; ein entsprechender Verweis entfällt daher.
Stand: 12.07.2026 · Version 1.4